Artikel über: Datenschutz in speziellen Branchen

Wie kann Diskretion in der Arztpraxis gewährleistet werden?

Antwort:
Die Wahrung der Diskretion in der Arztpraxis ist von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Patienten zu stärken und die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), einzuhalten. Nachfolgend finden Sie detaillierte Hinweise, wie dies umgesetzt werden kann:

Sichtschutz von Patienteninformationen:
- Empfangsbereich: Stellen Sie sicher, dass Computer, Patientenakten, Röntgenbilder oder andere medizinische Dokumente im Empfangsbereich nicht von wartenden oder ankommenden Patienten eingesehen werden können. Dies kann durch den Einsatz von Privacy-Filmen auf Monitoren, das Abdecken von Akten oder die Platzierung von Sichtschutzvorrichtungen erreicht werden.
- Behandlungszimmer: Auch im Behandlungszimmer sollten alle Geräte und Unterlagen, die sensible Patientendaten enthalten, so aufgestellt sein, dass sie nicht unbefugt zugänglich sind.
- Digitale Geräte: Überprüfen Sie, ob alle digitalen Geräte (z.B. Computer, Tablets) mit Passwörtern gesichert sind und automatisch gesperrt werden, wenn sie nicht in Gebrauch sind.

Namentliche Ansprache von Patienten:
- Die namentliche Ansprache von Patienten ist unter der DS-GVO weiterhin zulässig, da sie zur unmittelbaren Patientenbetreuung erforderlich ist.
- Dennoch sollten Mitarbeiter darauf achten, Patienten nur im angemessenen Rahmen und in einer Weise anzusprechen, die die Privatsphäre wahrt. Beispielsweise sollte die namentliche Ansprache in lauten oder öffentlich zugänglichen Bereichen vermieden werden.
- Im Zweifelsfall kann die Praxis auch anonyme Aufrufe (z.B. „Nächster Patient, bitte“) nutzen, um die Diskretion zu gewährleisten.

Weitere Maßnahmen zur Wahrung der Diskretion:
- Schulung der Mitarbeiter: Alle Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um die Bedeutung der Diskretion und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.
- Patienteninformation: Informieren Sie Patienten über die Maßnahmen, die in der Praxis ergriffen werden, um ihre Daten zu schützen. Dies kann beispielsweise über einen Aushang in der Praxis oder ein Informationsblatt erfolgen.
- Kontrollen durchführen: Führen Sie regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Diskretion eingehalten werden.

Ressourcen und Hilfestellungen:
- Für weitere Informationen oder spezifische Anforderungen können Sie auf Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns oder der Ärztekammer zurückgreifen.
- Diese Institutionen bieten umfassende Leitlinien und Empfehlungen zur Wahrung der Patientendaten und zur Sicherstellung der Vertraulichkeit in der Arztpraxis an.
- Zudem können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Praxis wenden, um spezifische Fragen zu klären oder weitere Schulungen zu erhalten.

Fazit:
Die Wahrung der Diskretion in der Arztpraxis erfordert ein bewusstes Handeln aller Beteiligten. Durch die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen kann die Vertraulichkeit gewährleistet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt und das Vertrauen der Patienten gestärkt werden.

Aktualisiert am: 03/03/2025

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