Artikel über: Datenschutz in speziellen Branchen

Videoaufnahmen und Fotos im Schulkontext: Was ist erlaubt?

Videoaufnahmen und Fotos im Schulkontext: Was ist erlaubt?


1. Videoaufnahmen im Unterricht


📌 Zulässig für Lehrerausbildung & Unterrichtsqualität, wenn:


Eltern (bzw. Schüler ab 16 Jahren) vorher informiert wurden


Kein Widerspruch vorliegt


🚫 Ohne vorherige Information und Widerspruchsrecht unzulässig!


2. Videoaufnahmen bei Schulveranstaltungen oder zu Werbezwecken


📌 Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Schüler bzw. Eltern


📌 Besonderheit: Einwilligung muss freiwillig sein → Schüler müssen echte Wahlmöglichkeiten haben.


💡 Alternative: Falls nicht alle Schüler einwilligen, sollten mildere Mittel geprüft werden (z. B. professionelle Models statt Schüler für Werbefilme).


📌 Bei geplanter Veröffentlichung:


Konkret für diesen Zweck einholen (keine Pauschaleinwilligung!)


Veröffentlichungsmedium klar angeben (Website, Social Media etc.)


3. Fotos bei der Einschulung durch Eltern & Angehörige


📌 Privates Fotografieren für den eigenen Gebrauch ist erlaubt → Nicht von der DSGVO erfasst.


📌 ABER: Veröffentlichung im Internet nur mit Einwilligung der Sorgerechtsberechtigten!


📌 Schule kann über das Hausrecht Fotografieren einschränken, aber nicht verbieten.


💡 Empfehlung:


Eltern frühzeitig sensibilisieren (z. B. Elternbrief vor der Einschulung)


Optionen schaffen, damit nur Kinder fotografiert werden, die dies möchten (z. B. spezieller Foto-Bereich).


4. Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen


📌 Einwilligung gilt als wirksam, wenn der Jugendliche reif genug ist, die Folgen zu verstehen.


📌 Kein festes Mindestalter, aber ab 16 Jahren wird meist Einwilligungsfähigkeit angenommen.


💡 Empfehlung:


Ab 14 Jahren Einwilligung sowohl von Jugendlichen als auch von den Eltern einholen.


Jugendliche können ab Einwilligungsfähigkeit die Einwilligung ihrer Eltern widerrufen.


5. Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich?


📌 Fotoaufnahme selbst = RoutineentscheidungEinwilligung eines Elternteils reicht aus.


📌 Veröffentlichung (besonders im Internet oder zu Werbezwecken) = Angelegenheit von erheblicher BedeutungEinwilligung beider Eltern erforderlich!


6. Wann müssen Bilder/Videos gelöscht werden?


Löschungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO, wenn:


Zweck entfällt (z. B. Video nicht mehr für Unterrichtsqualität nötig).


Einwilligung widerrufen wird & keine andere Rechtsgrundlage greift.


Betroffene Person Widerspruch einlegt & keine berechtigten Gründe dagegensprechen.


Aufnahme unrechtmäßig erstellt wurde.


Gesetzliche Verpflichtung zur Löschung besteht.


Fazit: Strenge Datenschutzregeln für Schulaufnahmen


Unterrichtsaufnahmen nur mit Info & Widerspruchsrecht


Werbezwecke nur mit freiwilliger Einwilligung


Fotos durch Eltern privat erlaubt, aber Online-Veröffentlichung nur mit Zustimmung


Jugendliche ab 16 Jahren können selbst entscheiden


Veröffentlichung von Kinderbildern oft nur mit Einwilligung beider Elternteile


💡 Tipp: Schulen sollten klare Regelungen für Foto- & Videoaufnahmen in der Schulordnung festlegen und frühzeitig informieren! 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025