Nutzung des betrieblichen Handys und Smartphones
Die Nutzung des betrieblichen Handys und Smartphones unterliegt bestimmten technischen Anforderungen und Pflichten der User. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:
- Technische Anforderungen:
- Die Geräte müssen unter aktuellen Betriebssystemen laufen.
- Benutzerkennwörter zu den Geräten dürfen nur in verschlüsselten Kennwortspeichern aufbewahrt werden.
- User müssen ein sicheres Kennwort für die Geräte konfigurieren, das den Anforderungen der Kennwortrichtlinie genügt.
- Nur Geräte, die von der IT-Abteilung verwaltet werden, dürfen direkt mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden werden.
- Pflichten der User:
- User dürfen nur unternehmensrelevante Daten auf die Mobilgeräte laden.
- Das Smartphone darf nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.
- Abhanden gekommene oder gestohlene Geräte müssen der IT-Abteilung umgehend gemeldet werden.
- Vermutet ein User, dass ein unbefugter Zugriff über Mobilgeräte auf Unternehmensdaten erfolgt ist, muss er dies der IT-Abteilung unverzüglich mitteilen.
- Der Einsatz von Geräten mit Jailbreak oder Software/Firmware zum Zugriff auf eigentlich nicht für den User vorgesehene Funktionen ist nicht gestattet.
- User dürfen keine Raubkopien oder illegalen Inhalte auf die Geräte laden.
- Sämtliche installierten Anwendungen müssen offiziellen, vom Entwickler des jeweiligen Betriebssystems autorisierten Quellen entstammen.
- Die Geräte sind mit den aktuellen Updates des Herstellers oder Netzwerks auszustatten. Sie sollten mindestens einmal pro Woche überprüfen, ob neue Updates vorhanden sind, und diese installieren.
- Die Geräte dürfen nicht an Computer angeschlossen werden, die nicht über aktuellen, aktivierten Malwareschutz verfügen und gegen Unternehmensrichtlinien verstoßen.
- Geräte müssen nach Möglichkeit verschlüsselt werden.
- Bei der Verknüpfung von privaten und betrieblichen E-Mail-Konten ist nicht zulässig. Unternehmensdaten dürfen nur über die Unternehmens-E-Mail-Adresse versendet werden.
- User dürfen keine Geräteinhalte (wie etwa Mediendateien) auf Unternehmenscomputern sichern oder synchronisieren, sofern dies nicht zu Unternehmenszwecken erfolgt.
- Es darf weder WhatsApp noch Tik Tok auf dem Smartphone installiert werden.
- Chatnachrichten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Aktualisiert am: 18/02/2025