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Datenschutz und Schweigepflicht nach dem Tod – Was gilt?

Kategorie: Datenschutz & Schweigepflicht

Überschrift: Datenschutz und Schweigepflicht nach dem Tod – Was gilt?

Helpdesk-Eintrag:

Datenschutz nach der DSGVO: Gilt er für Verstorbene?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt ausschließlich die personenbezogenen Daten lebender Personen ( Art. 1 Abs. 1 DSGVO).

🔹 Mit dem Tod einer Person endet der Schutzbereich der DSGVO.

🔹 Daten Verstorbener unterliegen nicht mehr den Vorschriften der DSGVO, können aber durch andere Gesetze, wie das postmortale Persönlichkeitsrecht, geschützt sein.

Schweigepflicht nach § 203 StGB: Gilt über den Tod hinaus

Im Gegensatz zur DSGVO bleibt die Schweigepflicht nach § 203 StGB auch nach dem Tod der betroffenen Person bestehen.

👨‍⚕️ Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Datenschutzbeauftragte) sind weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet.

📌 Der Schutz umfasst alle Informationen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden.

DSGVO vs. § 203 StGB – Was hat Vorrang?

📌 Für lebende Personen: Die DSGVO hat Vorrang und regelt den Datenschutz umfassend.

📌 Für Verstorbene: Die DSGVO greift nicht mehr – § 203 StGB bleibt maßgeblich.

Wann dürfen Informationen Verstorbener offengelegt werden?

Eine Offenlegung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

Einwilligung zu Lebzeiten: Wenn der Verstorbene einer Offenlegung vor seinem Tod zugestimmt hat.

Einwilligung durch Erben: In bestimmten Fällen können Erben die Schweigepflicht aufheben lassen.

Mutmaßliche Einwilligung: Wenn es nahe liegt, dass der Verstorbene bestimmte Informationen offenlegen wollte.

Überwiegendes rechtliches Interesse: Beispielsweise in einem Gerichtsverfahren – erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung.

Gesetzliche Offenbarungspflichten: Falls ein Gesetz eine Zwangsoffenlegung vorschreibt (z. B. in Strafverfahren).

Praktische Relevanz für Berufsgeheimnisträger

📌 Schweigepflicht bleibt bindend – auch nach dem Tod einer Person.

📌 DSGVO spielt keine Rolle mehr – nur nationale Gesetze wie § 203 StGB gelten.

📌 Jede Offenlegung muss rechtlich geprüft werden – im Zweifel juristische Beratung einholen.

Fazit: Strenger Schutz, aber mit Ausnahmen

🔹 § 203 StGB hat Vorrang vor der DSGVO, wenn es um Verstorbene geht.

🔹 Eine Offenlegung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

🔹 Die Regelung stärkt das Vertrauen in die Verschwiegenheit und den Schutz sensibler Daten.

💡 Tipp für Berufsgeheimnisträger: Jede Entscheidung zur Datenweitergabe sollte sorgfältig dokumentiert und rechtlich abgesichert sein.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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