Datenschutz und Schweigepflicht nach dem Tod – Was gilt?
Kategorie: Datenschutz & Schweigepflicht
Überschrift: Datenschutz und Schweigepflicht nach dem Tod – Was gilt?
Helpdesk-Eintrag:
Datenschutz nach der DSGVO: Gilt er für Verstorbene?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt ausschließlich die personenbezogenen Daten lebender Personen ( Art. 1 Abs. 1 DSGVO).
🔹 Mit dem Tod einer Person endet der Schutzbereich der DSGVO.
🔹 Daten Verstorbener unterliegen nicht mehr den Vorschriften der DSGVO, können aber durch andere Gesetze, wie das postmortale Persönlichkeitsrecht, geschützt sein.
Schweigepflicht nach § 203 StGB: Gilt über den Tod hinaus
Im Gegensatz zur DSGVO bleibt die Schweigepflicht nach § 203 StGB auch nach dem Tod der betroffenen Person bestehen.
👨⚕️ Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Datenschutzbeauftragte) sind weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet.
📌 Der Schutz umfasst alle Informationen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden.
DSGVO vs. § 203 StGB – Was hat Vorrang?
📌 Für lebende Personen: Die DSGVO hat Vorrang und regelt den Datenschutz umfassend.
📌 Für Verstorbene: Die DSGVO greift nicht mehr – § 203 StGB bleibt maßgeblich.
Wann dürfen Informationen Verstorbener offengelegt werden?
Eine Offenlegung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
✔ Einwilligung zu Lebzeiten: Wenn der Verstorbene einer Offenlegung vor seinem Tod zugestimmt hat.
✔ Einwilligung durch Erben: In bestimmten Fällen können Erben die Schweigepflicht aufheben lassen.
✔ Mutmaßliche Einwilligung: Wenn es nahe liegt, dass der Verstorbene bestimmte Informationen offenlegen wollte.
✔ Überwiegendes rechtliches Interesse: Beispielsweise in einem Gerichtsverfahren – erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung.
✔ Gesetzliche Offenbarungspflichten: Falls ein Gesetz eine Zwangsoffenlegung vorschreibt (z. B. in Strafverfahren).
Praktische Relevanz für Berufsgeheimnisträger
📌 Schweigepflicht bleibt bindend – auch nach dem Tod einer Person.
📌 DSGVO spielt keine Rolle mehr – nur nationale Gesetze wie § 203 StGB gelten.
📌 Jede Offenlegung muss rechtlich geprüft werden – im Zweifel juristische Beratung einholen.
Fazit: Strenger Schutz, aber mit Ausnahmen
🔹 § 203 StGB hat Vorrang vor der DSGVO, wenn es um Verstorbene geht.
🔹 Eine Offenlegung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
🔹 Die Regelung stärkt das Vertrauen in die Verschwiegenheit und den Schutz sensibler Daten.
💡 Tipp für Berufsgeheimnisträger: Jede Entscheidung zur Datenweitergabe sollte sorgfältig dokumentiert und rechtlich abgesichert sein.
Überschrift: Datenschutz und Schweigepflicht nach dem Tod – Was gilt?
Helpdesk-Eintrag:
Datenschutz nach der DSGVO: Gilt er für Verstorbene?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt ausschließlich die personenbezogenen Daten lebender Personen ( Art. 1 Abs. 1 DSGVO).
🔹 Mit dem Tod einer Person endet der Schutzbereich der DSGVO.
🔹 Daten Verstorbener unterliegen nicht mehr den Vorschriften der DSGVO, können aber durch andere Gesetze, wie das postmortale Persönlichkeitsrecht, geschützt sein.
Schweigepflicht nach § 203 StGB: Gilt über den Tod hinaus
Im Gegensatz zur DSGVO bleibt die Schweigepflicht nach § 203 StGB auch nach dem Tod der betroffenen Person bestehen.
👨⚕️ Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Datenschutzbeauftragte) sind weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet.
📌 Der Schutz umfasst alle Informationen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden.
DSGVO vs. § 203 StGB – Was hat Vorrang?
📌 Für lebende Personen: Die DSGVO hat Vorrang und regelt den Datenschutz umfassend.
📌 Für Verstorbene: Die DSGVO greift nicht mehr – § 203 StGB bleibt maßgeblich.
Wann dürfen Informationen Verstorbener offengelegt werden?
Eine Offenlegung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
✔ Einwilligung zu Lebzeiten: Wenn der Verstorbene einer Offenlegung vor seinem Tod zugestimmt hat.
✔ Einwilligung durch Erben: In bestimmten Fällen können Erben die Schweigepflicht aufheben lassen.
✔ Mutmaßliche Einwilligung: Wenn es nahe liegt, dass der Verstorbene bestimmte Informationen offenlegen wollte.
✔ Überwiegendes rechtliches Interesse: Beispielsweise in einem Gerichtsverfahren – erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung.
✔ Gesetzliche Offenbarungspflichten: Falls ein Gesetz eine Zwangsoffenlegung vorschreibt (z. B. in Strafverfahren).
Praktische Relevanz für Berufsgeheimnisträger
📌 Schweigepflicht bleibt bindend – auch nach dem Tod einer Person.
📌 DSGVO spielt keine Rolle mehr – nur nationale Gesetze wie § 203 StGB gelten.
📌 Jede Offenlegung muss rechtlich geprüft werden – im Zweifel juristische Beratung einholen.
Fazit: Strenger Schutz, aber mit Ausnahmen
🔹 § 203 StGB hat Vorrang vor der DSGVO, wenn es um Verstorbene geht.
🔹 Eine Offenlegung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
🔹 Die Regelung stärkt das Vertrauen in die Verschwiegenheit und den Schutz sensibler Daten.
💡 Tipp für Berufsgeheimnisträger: Jede Entscheidung zur Datenweitergabe sollte sorgfältig dokumentiert und rechtlich abgesichert sein.
Aktualisiert am: 25/02/2025
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