Artikel über: Datenschutz in speziellen Branchen

Datenschutz in Schulen nach der DSGVO

Datenschutz in Schulen nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat weitreichende Auswirkungen auf Schulen. Sie legt klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften fest.

1. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)

📌 Pflicht: Jede Schule muss einen Datenschutzbeauftragten benennen.

📌 Gemeinsamer DSB möglich: Mehrere Schulen können sich einen Datenschutzbeauftragten teilen (Art. 37 Abs. 3 DSGVO).

📌 Aufgaben des DSB:

✔ Beratung und Schulung der Lehrkräfte

✔ Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorgaben

✔ Anlaufstelle für Betroffene (Schüler, Eltern, Lehrer)

📌 Veröffentlichung der Kontaktdaten: i. d. R. auf der Schulhomepage

2. Informationspflicht bei der Schulaufnahme

📌 Eltern müssen informiert werden über:

✔ Nutzung von Lernplattformen & digitalen Klassenbüchern

✔ Bring-your-own-Device-Konzepte

✔ Verwendung von Cloud-Diensten

📌 Achtung:

➡ Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die Datenverarbeitung durch das Schulgesetz oder eine Verordnung gedeckt ist.

➡ Falls eine Einwilligung nötig ist (z. B. Veröffentlichung von Schülerfotos), müssen Eltern diese für Kinder unter 16 Jahren erteilen.

3. Verarbeitung personenbezogener Daten in der Grundschule

📌 Grundsätzlich erst nach Einwilligung der Eltern zulässig!

📌 Beispiele:

✔ Anmeldung zur Schule

✔ Zeugniserstellung

✔ Durchführung von Schulausflügen

4. Umgang mit Datenpannen

📌 Meldepflicht: Innerhalb von 72 Stunden an die Landesdatenschutzbehörde melden.

📌 Dokumentationspflicht: Jede Datenpanne muss dokumentiert werden.

📌 Online-Meldung möglich.

5. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

📌 Schulen müssen ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO führen.

📌 Beispiele für zu erfassende Datenverarbeitungen:

✔ Elektronisches Klassenbuch

✔ Mensa-Chip & Essensbestellungen

✔ Zugangssysteme (Transponder)

📌 Nicht erforderlich für:

➡ Schülerakten, Lehrerakten oder Mitschriften von Elterngesprächen

6. Einsatz digitaler Lernplattformen & Kommunikation über Messenger

📌 Lernplattformen:

✔ Falls der Einsatz nicht verpflichtend ist, braucht es eine freiwillige Einwilligung der Betroffenen.

✔ Es müssen datenschutzkonforme Muster-Einwilligungserklärungen genutzt werden.

📌 Messenger-Nutzung:

🚫 WhatsApp & Co. sind nicht erlaubt!

Alternative: Europäische Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z. B. Wire, Threema).

7. Speicherung von Schülerdaten auf privaten Geräten

📌 Nur erlaubt, wenn:

✔ Schriftliche Genehmigung der Schulleitung vorliegt

✔ Daten verschlüsselt sind

✔ Gerät passwortgeschützt ist

📌 Sichere Maßnahmen:

✔ Firewall & Antivirenschutz

✔ Zwei-Faktor-Authentifizierung

✔ Regelmäßige Backups

8. Datenschutz & Schulhomepage

📌 DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ist Pflicht!

📌 Fotos und personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.

📌 Ausnahme: Dienstliche Kontaktdaten von Lehrkräften mit Außenwirkung.

📌 Vertretungspläne:

Sollten nur passwortgeschützt online zugänglich sein.

In der Schule ausgehängt, aber ohne detaillierte Raumangaben.

9. Nutzung von Cloud-Diensten & US-Anbietern

🚫 Dienste wie Dropbox, OneDrive, Google Drive sind nicht zulässig!

Erlaubt: Öffentliche & europäische Cloudanbieter ohne Zugriffsmöglichkeit ausländischer Behörden.

📌 Muss ich Daten verschlüsseln?

Ja, insbesondere bei Drittstaatenanbietern müssen personenbezogene Daten verschlüsselt werden.

10. Weitergabe & Löschung von Daten

📌 Welche Daten dürfen an den Schulträger übermittelt werden?

➡ Nur Daten, die der Träger zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

📌 Wann müssen Daten gelöscht werden?

✔ Wenn der Zweck entfällt (Art. 17 Abs. 1 DSGVO)

✔ Wenn der Betroffene seine Einwilligung widerruft

✔ Wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind

🚫 Daten mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. Schulverträge) dürfen nicht gelöscht werden!

11. Wissenschaftliche Erhebungen & Veröffentlichung von Noten

📌 Pflicht zur Teilnahme:

➡ Bei offiziellen Leistungsvergleichen kann eine Teilnahme verpflichtend sein.

➡ Andere Befragungen benötigen eine Einwilligung.

📌 Bekanntgabe von Noten:

🚫 Einzelne Noten dürfen nicht vor der Klasse laut verkündet werden.

Ein Notenspiegel ohne Namen ist erlaubt.

12. Umgang mit Anfragen nach der DSGVO (Betroffenenrechte)

📌 Betroffene können folgende Rechte geltend machen:

✔ Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

✔ Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

✔ Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)

📌 Bearbeitungsfrist: 1 Monat (verlängerbar um weitere 2 Monate in komplexen Fällen).

🚫 Löschung ist nicht möglich, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

13. E-Mail-Kommunikation zwischen Lehrkräften & Eltern

📌 Unverschlüsselte E-Mails mit personenbezogenen Daten sind nicht zulässig!

📌 Erlaubt:

✔ Allgemeine Hinweise oder Einladungen per Mail

✔ Nutzung eines sicheren Schulmail-Systems

📌 Empfohlene Einwilligungserklärung für Eltern:

“Ich bin mit der Nutzung meiner privaten E-Mail-Adresse für schulische Korrespondenz einverstanden. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.”

🚫 Aber Achtung: Auch mit Einwilligung dürfen sensible Daten nicht unverschlüsselt per Mail gesendet werden!

14. Einwilligungserklärungen – Wie oft erneuern?

📌 Einmalige Veranstaltungen: Neue Einwilligung erforderlich.

📌 Schuljahrbezogene Einwilligung: Jährlich erneuern.

📌 Langfristige Einwilligungen:

✔ In der Grundschule: Gültigkeit für 4 Jahre, jährliche Erinnerung an Widerrufsmöglichkeit.

✔ In der Oberstufe: Eigenständige Einwilligung der Schüler (ab 16 Jahren).

Fazit: Datenschutz in Schulen – klare Regeln & besondere Verantwortung

Schulen müssen Datenschutzbeauftragte ernennen

Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit Rechtsgrundlage oder Einwilligung

Datenpannen innerhalb von 72 Stunden melden

Sichere Kommunikation & Speicherung personenbezogener Daten

Einwilligung für Foto- & Videoaufnahmen erforderlich

Keine Nutzung von US-Cloud-Diensten für personenbezogene Daten

💡 Tipp: Schulen sollten regelmäßig ihre Datenschutzprozesse überprüfen & Lehrkräfte sensibilisieren. 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!