Artikel über: Beschäftigtendatenschutz

Verpflichtungserklärung zum Datenschutz – Warum und wie?

Helpdesk: Verpflichtungserklärung zum Datenschutz – Warum und wie?


📌 Warum müssen Mitarbeitende auf den Datenschutz verpflichtet werden?


Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, die Datenschutzregeln einhalten. Dies ergibt sich aus:


Art. 29 DSGVO: Mitarbeitende dürfen Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.


Art. 32 Abs. 4 DSGVO: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten.


💡 Kurz gesagt: Ein Unternehmen kann Datenschutz nur einhalten, wenn sich auch alle Mitarbeitenden daran halten.


📌 Wozu verpflichten sich Mitarbeitende?


Mitarbeitende verpflichten sich dazu, die Datenschutzvorgaben des Unternehmens einzuhalten. Dabei sollten folgende Punkte geklärt werden:


🔹 Rechte & Pflichten: Klare Erläuterung, welche Datenschutzvorgaben bestehen.


🔹 Beispiele aus dem Unternehmen: Konkrete Datenschutzfälle aus dem Arbeitsalltag.


🔹 Trennung von Infos & Verpflichtung: Oft sinnvoll, ein Merkblatt mit Erläuterungen beizulegen.


📌 Warum ist eine Unterschrift erforderlich?


Die Verpflichtungserklärung selbst muss nicht unterschrieben werden – es reicht, wenn sie dem Mitarbeitenden zugeht. Aber:


Die Unterschrift dient als Nachweis, dass der Mitarbeitende die Erklärung erhalten hat.


Mitarbeitende müssen nicht „zustimmen“, da es sich nicht um eine vertragliche Vereinbarung handelt.


Alternative Nachweise möglich: Teilnahme an einer Schulung (Anwesenheitsliste), Erklärung im Beisein eines Zeugen.


📌 Was tun, wenn Mitarbeitende die Unterschrift verweigern?


1️⃣ Aufklärung: Erklären, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme handelt.


2️⃣ Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten: Oft hilft eine neutrale, fachliche Erklärung.


3️⃣ Alternative Nachweise nutzen: Anwesenheitsliste oder Zeugenvermerk.


🚨 Letzter Schritt: Arbeitsrechtliche Konsequenzen


🔹 Mitarbeitende, die die Unterschrift verweigern, können nicht in Bereichen mit personenbezogenen Daten arbeiten.


🔹 Falls eine Versetzung nicht möglich ist, kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung drohen.


🔹 Datenschutzverstöße oder fehlende Verpflichtung können für das Unternehmen Bußgelder bedeuten.


💡 Tipp: Durch klare Kommunikation und Transparenz lassen sich Konflikte vermeiden!

Aktualisiert am: 23/02/2025

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!