Nutzung des betrieblichen Handys und Smartphones
Die Nutzung des betrieblichen Handys und Smartphones unterliegt bestimmten technischen Anforderungen und Pflichten der User. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:
Technische Anforderungen:
Die Geräte müssen unter aktuellen Betriebssystemen laufen.
Benutzerkennwörter zu den Geräten dürfen nur in verschlüsselten Kennwortspeichern aufbewahrt werden.
User müssen ein sicheres Kennwort für die Geräte konfigurieren, das den Anforderungen der Kennwortrichtlinie genügt.
Nur Geräte, die von der IT-Abteilung verwaltet werden, dürfen direkt mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden werden.
Pflichten der User:
User dürfen nur unternehmensrelevante Daten auf die Mobilgeräte laden.
Das Smartphone darf nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.
Abhanden gekommene oder gestohlene Geräte müssen der IT-Abteilung umgehend gemeldet werden.
Vermutet ein User, dass ein unbefugter Zugriff über Mobilgeräte auf Unternehmensdaten erfolgt ist, muss er dies der IT-Abteilung unverzüglich mitteilen.
Der Einsatz von Geräten mit Jailbreak oder Software/Firmware zum Zugriff auf eigentlich nicht für den User vorgesehene Funktionen ist nicht gestattet.
User dürfen keine Raubkopien oder illegalen Inhalte auf die Geräte laden.
Sämtliche installierten Anwendungen müssen offiziellen, vom Entwickler des jeweiligen Betriebssystems autorisierten Quellen entstammen.
Die Geräte sind mit den aktuellen Updates des Herstellers oder Netzwerks auszustatten. Sie sollten mindestens einmal pro Woche überprüfen, ob neue Updates vorhanden sind, und diese installieren.
Die Geräte dürfen nicht an Computer angeschlossen werden, die nicht über aktuellen, aktivierten Malwareschutz verfügen und gegen Unternehmensrichtlinien verstoßen.
Geräte müssen nach Möglichkeit verschlüsselt werden.
Bei der Verknüpfung von privaten und betrieblichen E-Mail-Konten ist nicht zulässig. Unternehmensdaten dürfen nur über die Unternehmens-E-Mail-Adresse versendet werden.
User dürfen keine Geräteinhalte (wie etwa Mediendateien) auf Unternehmenscomputern sichern oder synchronisieren, sofern dies nicht zu Unternehmenszwecken erfolgt.
Es darf weder WhatsApp noch Tik Tok auf dem Smartphone installiert werden.
Chatnachrichten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Technische Anforderungen:
Die Geräte müssen unter aktuellen Betriebssystemen laufen.
Benutzerkennwörter zu den Geräten dürfen nur in verschlüsselten Kennwortspeichern aufbewahrt werden.
User müssen ein sicheres Kennwort für die Geräte konfigurieren, das den Anforderungen der Kennwortrichtlinie genügt.
Nur Geräte, die von der IT-Abteilung verwaltet werden, dürfen direkt mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden werden.
Pflichten der User:
User dürfen nur unternehmensrelevante Daten auf die Mobilgeräte laden.
Das Smartphone darf nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.
Abhanden gekommene oder gestohlene Geräte müssen der IT-Abteilung umgehend gemeldet werden.
Vermutet ein User, dass ein unbefugter Zugriff über Mobilgeräte auf Unternehmensdaten erfolgt ist, muss er dies der IT-Abteilung unverzüglich mitteilen.
Der Einsatz von Geräten mit Jailbreak oder Software/Firmware zum Zugriff auf eigentlich nicht für den User vorgesehene Funktionen ist nicht gestattet.
User dürfen keine Raubkopien oder illegalen Inhalte auf die Geräte laden.
Sämtliche installierten Anwendungen müssen offiziellen, vom Entwickler des jeweiligen Betriebssystems autorisierten Quellen entstammen.
Die Geräte sind mit den aktuellen Updates des Herstellers oder Netzwerks auszustatten. Sie sollten mindestens einmal pro Woche überprüfen, ob neue Updates vorhanden sind, und diese installieren.
Die Geräte dürfen nicht an Computer angeschlossen werden, die nicht über aktuellen, aktivierten Malwareschutz verfügen und gegen Unternehmensrichtlinien verstoßen.
Geräte müssen nach Möglichkeit verschlüsselt werden.
Bei der Verknüpfung von privaten und betrieblichen E-Mail-Konten ist nicht zulässig. Unternehmensdaten dürfen nur über die Unternehmens-E-Mail-Adresse versendet werden.
User dürfen keine Geräteinhalte (wie etwa Mediendateien) auf Unternehmenscomputern sichern oder synchronisieren, sofern dies nicht zu Unternehmenszwecken erfolgt.
Es darf weder WhatsApp noch Tik Tok auf dem Smartphone installiert werden.
Chatnachrichten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Aktualisiert am: 18/02/2025
Danke!