Artikel über: Beschäftigtendatenschutz

Datenschutz bei Krankmeldungen – Was ist erlaubt?

Kategorie: Datenschutz & Arbeitsrecht


Überschrift: Datenschutz bei Krankmeldungen – Was ist erlaubt?


Helpdesk-Eintrag:


Welche Daten darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung erheben?


📌 Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse an der Erfassung von Fehlzeiten nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG.


📌 Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) müssen Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und ab dem 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist).


📌 Welche Daten der Arbeitgeber erfahren darf:


Meldung der Arbeitsunfähigkeit & voraussichtliche Dauer


Ärztliches Attest (ohne Diagnosen!)


🚫 Nicht zulässig:


❌ Diagnose oder konkrete Krankheitsursache


❌ Weitergabe der Gesundheitsdaten an unbefugte Dritte


Dürfen Kolleg:innen über die Erkrankung informiert werden?


Da Gesundheitsdaten unter die besonderen personenbezogenen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO fallen, gelten strenge Datenschutzvorgaben:


🔹 Eine Mitteilung über den Krankheitsgrund ist unzulässig.


🔹 Zulässig ist nur die Information über die Abwesenheit – ohne Hinweis auf den Gesundheitszustand.


🚫 Beispiele für unzulässige Aussagen:


❌ „Herr X ist wegen einer Grippe krank.“


❌ „Frau Y fällt wegen eines Bandscheibenvorfalls aus.“


Zulässige Formulierung:


✔ „Herr X ist diese Woche nicht im Dienst. Die Vertretung übernimmt Frau Y.“


👤 Ausnahme: Die betroffene Person hat ausdrücklich eingewilligt, dass Kolleg:innen über die Erkrankung informiert werden.


Wie lange dürfen Krankmeldungen gespeichert werden?


📂 Aufbewahrungspflicht: Krankmeldungen müssen sicher verwahrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden.


📆 Löschfristen:


• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: spätestens mit Ablauf der arbeitsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 3–6 Jahre)


• Dokumentation von Fehlzeiten: bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (z. B. für Urlaubsansprüche oder Lohnabrechnungen relevant)


Fazit: Sensibler Umgang mit Krankmeldungen ist Pflicht


✔ Arbeitgeber dürfen nur die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer erfragen – nicht den Grund.


✔ Die Weitergabe an Kolleg:innen ist nur ohne Gesundheitsangaben zulässig.


Gesundheitsdaten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen – eine falsche Verarbeitung kann DSGVO-Verstöße und Bußgelder nach sich ziehen.


📌 Empfehlung: Unternehmen sollten klare Richtlinien zum Umgang mit Krankmeldungen festlegen und ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen. 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025

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