Artikel über: Beschäftigtendatenschutz

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) & Datenschutz

Helpdesk-Eintrag: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) & Datenschutz


1. Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?


Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft Beschäftigten mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten, möglichst frühzeitig wieder in den Betrieb zurückzukehren.


📌 Grundprinzipien des BEM:


Freiwilligkeit – Mitarbeitende können die Teilnahme ablehnen


Transparenz – Klare Kommunikation über Abläufe und Zwecke


Schweigepflicht – Vertrauliche Behandlung aller Informationen


Datenschutz – Strikte Regeln zur Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten


Wichtig: Beschäftigte müssen keine Diagnosen oder Gesundheitsdaten offenlegen!


2. Datenschutzrechtliche Grundlagen


🔹 Besonders schützenswerte Gesundheitsdaten:


Art. 9 DSGVO: Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Schutzmaßnahmen


§ 46 Nr. 13 BDSG: Gesundheitsdaten sind alle Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Zustand einer Person beziehen


🔹 Einwilligung ist zwingend erforderlich:


• Die Einladung zum BEM ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers


Ohne Einwilligung des Mitarbeitenden kann das Verfahren nicht begonnen oder fortgesetzt werden


• Ein Widerruf der Einwilligung bedeutet, dass das Verfahren sofort beendet wird


3. Ablauf des BEM-Verfahrens & Datenschutz


1️⃣ Einladung zum BEM


✅ Arbeitgeber versendet Einladung und informiert über das Verfahren


Pflicht des Arbeitgebers endet mit der Einladung


2️⃣ Zustimmung des Mitarbeitenden


Ja, ich nehme teil:


• Einwilligung erforderlich


• Vertrauliches Gespräch mit dem BEM-Berater


• Falls weitere Personen (z. B. Betriebsrat, Vorgesetzte, Betriebsarzt) beteiligt sind, ist eine separate Einwilligung nötig


Nein, ich lehne ab:


• BEM-Verfahren endet sofort


BEM-Akte ist umgehend zu löschen


3️⃣ Beteiligung externer Vertrauenspersonen


🔹 Mitarbeitende können eigene Vertrauenspersonen hinzuziehen (z. B. Hausarzt, Familie, Freunde)


🔹 Keine Einwilligung erforderlich, solange keine Daten weitergegeben werden


4. Dokumentation & Aufbewahrung


📂 BEM-Akte vs. Personalakte


🚫 BEM-Akte gehört nicht in die Personalakte


🚫 BEM-Daten dürfen nicht für andere Zwecke (z. B. Kündigung) genutzt werden


📌 Zugriffsrechte auf die BEM-Akte


✔ Nur BEM-Verantwortliche haben Zugriff


✔ Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Raum


📌 Löschfristen:


Sofortige Löschung, wenn das BEM abgelehnt oder widerrufen wird


Aufbewahrung max. 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens


5. Sicherheit der Verarbeitung & Datenschutzmaßnahmen


🔹 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs):


✔ Berechtigungskonzept für den Zugriff


✔ Vertrauliche Gespräche in geschützten Räumen


✔ Überwachung durch den Datenschutzbeauftragten


✔ Regelmäßige Datenschutz-Audits


6. Warum werden viele BEM-Verfahren nicht durchgeführt?


Häufige Bedenken:


• Datenschutzrechtliche Unsicherheiten


• Angst vor Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten


📌 Lösungsansätze:


Vertrauen und Transparenz schaffen


Sichere Prozesse gewährleisten


Mitarbeitende über Datenschutz und ihre Rechte aufklären


🔎 Fragen? Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten oder die BEM-Verantwortlichen. 🚀

Aktualisiert am: 23/02/2025

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