Artikel über: Grundlagen des Datenschutzes

Videoüberwachung allgmein

1. Warum ist Videoüberwachung problematisch?

Videoüberwachung greift in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, da Betroffene die Kontrolle über ihr eigenes Bild verlieren. Laut Bundesarbeitsgericht (Az.: 1 ABR 16/2007) ist sie grundsätzlich ein Eingriff in Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG. Unzulässige Überwachung kann führen zu:

Bußgeldern durch Datenschutzbehörden

Schadensersatzforderungen von Betroffenen

Strafrechtlichen Konsequenzen, insbesondere bei Tonaufnahmen (§ 201 StGB)

Imageschäden, die oft teurer sind als Bußgelder

2. Wie kann Videoüberwachung datenschutzkonform erfolgen?

Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie auf einer rechtlichen Grundlage (Art. 6 DSGVO) basiert, z. B.:

✅ Schutz von Eigentum und Sicherheit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

✅ Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Wichtige Anforderungen:

📌 Hinweisschilder mit allen relevanten Informationen (z. B. Verantwortlicher, Zweck, Speicherfrist)

📌 Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), falls hohes Risiko für Betroffene besteht (Art. 35 DSGVO)

📌 Speicherdauer begrenzen (i. d. R. max. 72 Stunden)

📌 Erforderlichkeit nachweisen – keine pauschale Überwachung “ins Blaue hinein”

Verboten:

Audioaufnahmen (strafbar nach § 201 StGB)

Überwachung von sensiblen Bereichen (Toiletten, Umkleiden, Mitarbeiterüberwachung ohne Anlass)

Dashcams mit Daueraufzeichnung

3. Was ist mit Kamera-Attrappen?

Auch Attrappen können einen Überwachungsdruck erzeugen und zu Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen führen.

👉 Tipp: Alternative Maßnahmen wie bessere Beleuchtung, Sicherheitspersonal oder Alarmsysteme sollten vorrangig geprüft werden.

Für eine rechtssichere Videoüberwachung ist eine gründliche Interessenabwägung erforderlich. Detaillierte Infos gibt es in unserem Datenschutz-Team. 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025

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