Artikel über: Digitale Kommunikation und Datenschutz

Nutzung von Facebook Fanpages und Custom Audience – Was ist zulässig?

Kategorie: Datenschutz & Social Media

Überschrift: Nutzung von Facebook Fanpages und Custom Audience – Was ist zulässig?

Helpdesk-Eintrag:

Ist eine Facebook Fanpage zulässig?

Nein. Nach aktuellem Stand können Facebook Fanpages nicht datenschutzkonform betrieben werden. Ein zentrales Problem besteht darin, dass Fanpage-Betreiber ihre Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 1, 2 DS-GVO nicht erfüllen können. Dies wurde von der Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Positionierung zu Facebook Fanpages bestätigt.

Darf Facebook Custom Audience über die Kundenliste ohne Einwilligung genutzt werden?

Nein. Vor der Nutzung von Facebook Custom Audience über die Kundenliste muss die Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden. Dies ergibt sich aus datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der DSGVO. Weitere Details dazu sind unter folgendem Link verfügbar: Gesetze Bayern.

Kann Facebook Custom Audience über das Pixel-Verfahren ohne Einwilligung verwendet werden?

Nein. Auch beim Pixel-Verfahren ist eine Einwilligung der Nutzer vorab erforderlich. Die Datenschutzkonferenz gibt hierzu eine Orientierungshilfe für Telemedien-Anbieter, die erläutert, wie eine Einwilligung rechtskonform eingeholt werden kann. Diese ist hier abrufbar: Orientierungshilfe Telemedien.

👉 Empfehlung: Unternehmen, die Facebook-Dienste wie Fanpages oder Custom Audience nutzen möchten, sollten eine datenschutzrechtliche Prüfung vornehmen und gegebenenfalls Alternativen in Betracht ziehen.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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