Artikel über: Digitale Kommunikation und Datenschutz

Impressumspflicht für Websites – Was Sie wissen müssen

Helpdesk: Impressumspflicht für Websites – Was Sie wissen müssen

📌 Ist ein Impressum auf der Website Pflicht?

Ja! Die Impressumspflicht richtet sich nicht nach der DSGVO, sondern nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehemals TMG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV). Jede geschäftsmäßige oder journalistisch-redaktionelle Website benötigt ein Impressum.

📌 Wer benötigt ein Impressum?

🔹 Unternehmen & Onlinehändler – Jede geschäftliche Website, Online-Shops, Dienstleister, Web-Hoster usw.

🔹 Blogger & Social Media-Profile – Wenn regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden oder Affiliate-Links/Werbung enthalten sind.

🔹 Private Webseiten? – Nur wenn sie ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen, ist kein Impressum erforderlich. Achtung: Schon ein Werbebanner kann eine Impressumspflicht auslösen!

📌 Wo muss das Impressum stehen?

🔹 Leicht erkennbar & jederzeit erreichbar

🔹 Am besten in der Hauptnavigation oder im Footer unter „Impressum“

🔹 Nicht in einem Pop-up-Fenster oder nur auf Anfrage verfügbar

🔹 Cookie-Banner dürfen das Impressum nicht verdecken

🔹 Mobile Ansicht beachten! – Impressum muss auch auf Smartphones sichtbar sein

📌 Was gehört in ein Impressum?

✅ Allgemeine Pflichtangaben (für alle Websites)

✔ Name des Unternehmens oder des Webseitenbetreibers

✔ Vollständige, ladungsfähige Anschrift (keine Postfach-Adresse!)

✔ Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse & Telefonnummer

✅ Besondere Pflichtangaben (je nach Tätigkeit erforderlich)

Rechtsform & Vertretung – z. B. Geschäftsführer einer GmbH

Registereintrag & Registernummer – Falls im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen

Umsatzsteuer-ID – Falls vorhanden

Aufsichtsbehörde – Falls Ihr Gewerbe zulassungspflichtig ist (z. B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler)

Berufsrechtliche Angaben – Für Anwälte, Ärzte, Steuerberater:

• Zuständige Kammer

• Gesetzliche Berufsbezeichnung & Land der Verleihung

• Berufsrechtliche Regelungen mit Zugang zu den Vorschriften

📌 Impressum bei Printmedien & journalistischen Websites

Wenn Sie journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen, müssen Sie zusätzlich einen verantwortlichen Redakteur mit Namen und Anschrift angeben.

📌 Was tun, wenn Sie Ihre Privatadresse nicht angeben möchten?

🔹 Co-Working-Space als ladungsfähige Adresse nutzen (nicht „Virtual Office“)

🔹 Keine reine Postadresse oder Briefkastenfirma (OLG München, Urteil 2017)

📌 Was passiert bei Verstößen?

🚨 Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden!

🚨 Bußgelder bis zu 50.000 € möglich

🚨 Gerichte bewerten fehlendes Impressum unterschiedlich, aber Abmahnrisiko bleibt hoch

💡 Tipp: Nutzen Sie Impressum-Generatoren, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen! 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025

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