Impressumspflicht für Websites – Was Sie wissen müssen
Helpdesk: Impressumspflicht für Websites – Was Sie wissen müssen
📌 Ist ein Impressum auf der Website Pflicht?
Ja! Die Impressumspflicht richtet sich nicht nach der DSGVO, sondern nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehemals TMG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV). Jede geschäftsmäßige oder journalistisch-redaktionelle Website benötigt ein Impressum.
📌 Wer benötigt ein Impressum?
🔹 Unternehmen & Onlinehändler – Jede geschäftliche Website, Online-Shops, Dienstleister, Web-Hoster usw.
🔹 Blogger & Social Media-Profile – Wenn regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden oder Affiliate-Links/Werbung enthalten sind.
🔹 Private Webseiten? – Nur wenn sie ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen, ist kein Impressum erforderlich. Achtung: Schon ein Werbebanner kann eine Impressumspflicht auslösen!
📌 Wo muss das Impressum stehen?
🔹 Leicht erkennbar & jederzeit erreichbar
🔹 Am besten in der Hauptnavigation oder im Footer unter „Impressum“
🔹 Nicht in einem Pop-up-Fenster oder nur auf Anfrage verfügbar
🔹 Cookie-Banner dürfen das Impressum nicht verdecken
🔹 Mobile Ansicht beachten! – Impressum muss auch auf Smartphones sichtbar sein
📌 Was gehört in ein Impressum?
✅ Allgemeine Pflichtangaben (für alle Websites)
✔ Name des Unternehmens oder des Webseitenbetreibers
✔ Vollständige, ladungsfähige Anschrift (keine Postfach-Adresse!)
✔ Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse & Telefonnummer
✅ Besondere Pflichtangaben (je nach Tätigkeit erforderlich)
✔ Rechtsform & Vertretung – z. B. Geschäftsführer einer GmbH
✔ Registereintrag & Registernummer – Falls im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen
✔ Umsatzsteuer-ID – Falls vorhanden
✔ Aufsichtsbehörde – Falls Ihr Gewerbe zulassungspflichtig ist (z. B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler)
✔ Berufsrechtliche Angaben – Für Anwälte, Ärzte, Steuerberater:
• Zuständige Kammer
• Gesetzliche Berufsbezeichnung & Land der Verleihung
• Berufsrechtliche Regelungen mit Zugang zu den Vorschriften
📌 Impressum bei Printmedien & journalistischen Websites
Wenn Sie journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen, müssen Sie zusätzlich einen verantwortlichen Redakteur mit Namen und Anschrift angeben.
📌 Was tun, wenn Sie Ihre Privatadresse nicht angeben möchten?
🔹 Co-Working-Space als ladungsfähige Adresse nutzen (nicht „Virtual Office“)
🔹 Keine reine Postadresse oder Briefkastenfirma (OLG München, Urteil 2017)
📌 Was passiert bei Verstößen?
🚨 Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden!
🚨 Bußgelder bis zu 50.000 € möglich
🚨 Gerichte bewerten fehlendes Impressum unterschiedlich, aber Abmahnrisiko bleibt hoch
💡 Tipp: Nutzen Sie Impressum-Generatoren, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen! 🚀
📌 Ist ein Impressum auf der Website Pflicht?
Ja! Die Impressumspflicht richtet sich nicht nach der DSGVO, sondern nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehemals TMG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV). Jede geschäftsmäßige oder journalistisch-redaktionelle Website benötigt ein Impressum.
📌 Wer benötigt ein Impressum?
🔹 Unternehmen & Onlinehändler – Jede geschäftliche Website, Online-Shops, Dienstleister, Web-Hoster usw.
🔹 Blogger & Social Media-Profile – Wenn regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden oder Affiliate-Links/Werbung enthalten sind.
🔹 Private Webseiten? – Nur wenn sie ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen, ist kein Impressum erforderlich. Achtung: Schon ein Werbebanner kann eine Impressumspflicht auslösen!
📌 Wo muss das Impressum stehen?
🔹 Leicht erkennbar & jederzeit erreichbar
🔹 Am besten in der Hauptnavigation oder im Footer unter „Impressum“
🔹 Nicht in einem Pop-up-Fenster oder nur auf Anfrage verfügbar
🔹 Cookie-Banner dürfen das Impressum nicht verdecken
🔹 Mobile Ansicht beachten! – Impressum muss auch auf Smartphones sichtbar sein
📌 Was gehört in ein Impressum?
✅ Allgemeine Pflichtangaben (für alle Websites)
✔ Name des Unternehmens oder des Webseitenbetreibers
✔ Vollständige, ladungsfähige Anschrift (keine Postfach-Adresse!)
✔ Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse & Telefonnummer
✅ Besondere Pflichtangaben (je nach Tätigkeit erforderlich)
✔ Rechtsform & Vertretung – z. B. Geschäftsführer einer GmbH
✔ Registereintrag & Registernummer – Falls im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen
✔ Umsatzsteuer-ID – Falls vorhanden
✔ Aufsichtsbehörde – Falls Ihr Gewerbe zulassungspflichtig ist (z. B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler)
✔ Berufsrechtliche Angaben – Für Anwälte, Ärzte, Steuerberater:
• Zuständige Kammer
• Gesetzliche Berufsbezeichnung & Land der Verleihung
• Berufsrechtliche Regelungen mit Zugang zu den Vorschriften
📌 Impressum bei Printmedien & journalistischen Websites
Wenn Sie journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen, müssen Sie zusätzlich einen verantwortlichen Redakteur mit Namen und Anschrift angeben.
📌 Was tun, wenn Sie Ihre Privatadresse nicht angeben möchten?
🔹 Co-Working-Space als ladungsfähige Adresse nutzen (nicht „Virtual Office“)
🔹 Keine reine Postadresse oder Briefkastenfirma (OLG München, Urteil 2017)
📌 Was passiert bei Verstößen?
🚨 Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden!
🚨 Bußgelder bis zu 50.000 € möglich
🚨 Gerichte bewerten fehlendes Impressum unterschiedlich, aber Abmahnrisiko bleibt hoch
💡 Tipp: Nutzen Sie Impressum-Generatoren, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen! 🚀
Aktualisiert am: 25/02/2025
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