Artikel über: Digitale Kommunikation und Datenschutz

Einbindung externer Dienste auf der Website & Datenschutz

Helpdesk-Eintrag: Einbindung externer Dienste auf der Website & Datenschutz

1. Externe Schriftarten (z. B. Google Fonts)

❌ Problem: Automatische Verbindung zu Drittanbieter-Servern

• Bei der Einbindung von Google Fonts über externe Server wird eine Verbindung zu Google hergestellt.

• Dies kann zu einer Datenübermittlung in die USA führen (IP-Adresse des Nutzers wird übertragen).

✅ Empfohlene Lösung: Selbst gehostete Schriftarten

• Schriftarten sollten auf dem eigenen Webserver gehostet werden.

• So wird eine Datenübermittlung an Google oder andere Drittanbieter vermieden.

Falls externe Schriftarten verwendet werden:

Drittlandübermittlung prüfen (Schrems-II-Urteil, Standardvertragsklauseln, zusätzliche Schutzmaßnahmen).

Datenschutzerklärung anpassen und Nutzer informieren.

2. Kartendienste (z. B. Google Maps)

❌ Problem: Automatische Datenübermittlung an Google

• Beim Laden von Google Maps kann eine Datenübermittlung in die USA stattfinden.

• Dies erfordert die Erfüllung der Schrems-II-Anforderungen.

✅ Empfohlene Lösung: Opt-in-Verfahren

Google Maps erst nach Zustimmung des Nutzers laden (z. B. durch einen Klick).

Alternative Kartendienste prüfen, die datenschutzfreundlicher sind.

Nutzer in der Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung informieren.

3. Captchas (z. B. Google reCAPTCHA)

❌ Problem: Verarbeitung personenbezogener Daten durch Google

• Google reCAPTCHA erfasst umfangreiche Nutzerdaten (z. B. IP-Adresse, Mausbewegungen, Verweildauer).

• Eine Datenübermittlung in die USA ist möglich.

✅ Empfohlene Lösung: Datenschutzfreundliche Alternativen nutzen

hCaptcha oder Friendly Captcha als DSGVO-konforme Alternativen.

• Falls Google reCAPTCHA eingesetzt wird:

Einwilligung der Nutzer einholen (Opt-in).

Nachweis über die rechtmäßige Nutzung sicherstellen.

4. Social Plugins (z. B. Facebook, Twitter, Instagram)

❌ Problem: Tracking durch Social-Media-Anbieter

Automatische Verbindung zu Drittanbieter-Servern kann IP-Adresse & Nutzerdaten übermitteln.

• In der Standardkonfiguration kann dies ohne Einwilligung nicht DSGVO-konform sein.

✅ Empfohlene Lösung: Zwei-Klick-Lösung verwenden

Shariff Wrapper oder Embetty einsetzen, um Tracking ohne Interaktion zu verhindern.

Vorherige Einwilligung über Cookie-Banner einholen.

Transparente Information in der Datenschutzerklärung.

5. Google Analytics

❌ Problem: Datenverarbeitung in den USA & Nutzertracking

• Selbst mit IP-Anonymisierung ist Google Analytics ohne Einwilligung nicht zulässig.

✅ Erforderliche Maßnahmen für DSGVO-Konformität

Einwilligung des Nutzers einholen (z. B. über Cookie-Banner).

Datenschutzerklärung anpassen.

Alternativen prüfen (z. B. Matomo als selbstgehostete Lösung).

📌 Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK):

🔗 Einsatz von Google Analytics nur mit Einwilligung

6. Allgemeine Empfehlungen für externe Dienste

📌 Prüfung vor der Einbindung erforderlich:

Wo werden die Daten verarbeitet? (Drittlandübermittlung beachten)

Sind Einwilligungen erforderlich? (Opt-in-Lösungen nutzen)

Sind datenschutzfreundliche Alternativen verfügbar?

Ist die Datenschutzerklärung aktuell? (Dienste & Datenverarbeitung angeben)

Schrems-II-Urteil beachten:

USA gilt als unsicheres Drittland.

Standardvertragsklauseln allein reichen nicht aus.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich (z. B. Verschlüsselung).

🔎 Fragen? Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten oder die IT-Abteilung. 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025

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