DSGVO-Schadensersatz – Voraussetzungen und Abwehrmöglichkeiten
Helpdesk-Eintrag: DSGVO-Schadensersatz – Voraussetzungen und Abwehrmöglichkeiten
1. Voraussetzungen für DSGVO-Schadensersatz
Nach Art. 82 DSGVO hat jede Person, der durch einen Datenschutzverstoß ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz.
Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
✅ Vorliegen eines DSGVO-Verstoßes
• Häufige Fehlerquellen: unzureichende Datensicherheit, fehlerhafte Auskunftsverfahren
✅ Entstehung eines Schadens
• Materiell: z. B. finanzieller Verlust durch Identitätsdiebstahl
• Immateriell: z. B. Stress, Kontrollverlust über eigene Daten
✅ Anspruchsgegner
• Verantwortlicher (z. B. Unternehmen, Behörde)
• Auftragsverarbeiter (z. B. IT-Dienstleister)
Wer treibt DSGVO-Schadensersatzforderungen voran?
📌 Spezialisierte Kanzleien (z. B. „Dieselkanzleien“)
📌 Verbraucher- und Datenschutzplattformen (z. B. EuGD, Kleinfee, RightNow)
📌 Behörden: Auch öffentliche Stellen können Ziel von Schadensersatzklagen sein
Etablierte Rechtsprechung durch den EuGH:
⚖ Darlegungs- und Beweislast liegt bei den Klägern (nationales Recht entscheidet über Details).
⚖ Keine Erheblichkeitsschwelle: Jeder Schaden – egal wie gering – ist ersatzfähig.
⚖ Aber: Ein bloßer DSGVO-Verstoß reicht nicht aus!
⚖ Kläger muss einen konkreten, tatsächlichen Schaden beweisen.
⚖ Hypothetische Datenpannen oder bloße Sorgen reichen nicht aus.
⚖ Kein Strafschadensersatz nach DSGVO (anders als im US-Recht).
2. Verteidigungsmöglichkeiten in DSGVO-Schadensersatzverfahren
Mögliche Einwände gegen Klagen:
🛑 Fehlende Beweise: Kläger hat keinen konkreten Schaden nachgewiesen.
🛑 Keine Individualisierung: Klage basiert auf allgemeinen Textbausteinen ohne Bezug zum Einzelfall.
🛑 Kein nachweisbarer Schaden: Kläger trägt keine konkreten Belastungen oder Beeinträchtigungen vor.
🛑 Keine Kausalität: Es besteht kein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Datenschutzverstoß und behauptetem Schaden.
🛑 Gezielte Rückfragen in Verhandlungen: Kritische Nachfragen können Kläger ins Straucheln bringen.
3. Maßnahmen zur Vermeidung von DSGVO-Schadensersatzforderungen
📌 Effektive Datenschutz-Compliance: Ein durchdachtes Datenschutzmanagement reduziert das Risiko von Verstößen.
📌 Datensicherheit nach Stand der Technik: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsupdates.
📌 Datenminimierung: Nur notwendige Daten erheben und verarbeiten.
📌 Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisierung für Datenschutzthemen.
📌 Regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen: Interne Audits und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
🔎 Fazit: Unternehmen sollten sich nicht nur gegen Schadensersatzforderungen wappnen, sondern proaktiv Datenschutzverstöße vermeiden. Ein solides Datenschutzmanagement kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch rechtliche Risiken minimieren. 🚀
1. Voraussetzungen für DSGVO-Schadensersatz
Nach Art. 82 DSGVO hat jede Person, der durch einen Datenschutzverstoß ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz.
Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
✅ Vorliegen eines DSGVO-Verstoßes
• Häufige Fehlerquellen: unzureichende Datensicherheit, fehlerhafte Auskunftsverfahren
✅ Entstehung eines Schadens
• Materiell: z. B. finanzieller Verlust durch Identitätsdiebstahl
• Immateriell: z. B. Stress, Kontrollverlust über eigene Daten
✅ Anspruchsgegner
• Verantwortlicher (z. B. Unternehmen, Behörde)
• Auftragsverarbeiter (z. B. IT-Dienstleister)
Wer treibt DSGVO-Schadensersatzforderungen voran?
📌 Spezialisierte Kanzleien (z. B. „Dieselkanzleien“)
📌 Verbraucher- und Datenschutzplattformen (z. B. EuGD, Kleinfee, RightNow)
📌 Behörden: Auch öffentliche Stellen können Ziel von Schadensersatzklagen sein
Etablierte Rechtsprechung durch den EuGH:
⚖ Darlegungs- und Beweislast liegt bei den Klägern (nationales Recht entscheidet über Details).
⚖ Keine Erheblichkeitsschwelle: Jeder Schaden – egal wie gering – ist ersatzfähig.
⚖ Aber: Ein bloßer DSGVO-Verstoß reicht nicht aus!
⚖ Kläger muss einen konkreten, tatsächlichen Schaden beweisen.
⚖ Hypothetische Datenpannen oder bloße Sorgen reichen nicht aus.
⚖ Kein Strafschadensersatz nach DSGVO (anders als im US-Recht).
2. Verteidigungsmöglichkeiten in DSGVO-Schadensersatzverfahren
Mögliche Einwände gegen Klagen:
🛑 Fehlende Beweise: Kläger hat keinen konkreten Schaden nachgewiesen.
🛑 Keine Individualisierung: Klage basiert auf allgemeinen Textbausteinen ohne Bezug zum Einzelfall.
🛑 Kein nachweisbarer Schaden: Kläger trägt keine konkreten Belastungen oder Beeinträchtigungen vor.
🛑 Keine Kausalität: Es besteht kein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Datenschutzverstoß und behauptetem Schaden.
🛑 Gezielte Rückfragen in Verhandlungen: Kritische Nachfragen können Kläger ins Straucheln bringen.
3. Maßnahmen zur Vermeidung von DSGVO-Schadensersatzforderungen
📌 Effektive Datenschutz-Compliance: Ein durchdachtes Datenschutzmanagement reduziert das Risiko von Verstößen.
📌 Datensicherheit nach Stand der Technik: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsupdates.
📌 Datenminimierung: Nur notwendige Daten erheben und verarbeiten.
📌 Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisierung für Datenschutzthemen.
📌 Regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen: Interne Audits und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
🔎 Fazit: Unternehmen sollten sich nicht nur gegen Schadensersatzforderungen wappnen, sondern proaktiv Datenschutzverstöße vermeiden. Ein solides Datenschutzmanagement kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch rechtliche Risiken minimieren. 🚀
Aktualisiert am: 25/02/2025
Danke!