Digitales-Dienste-Gesetz (DDG) - Änderungen für Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie für Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung beachten sollten:
Impressum: Die Impressumspflicht ist nun im § 5 DDG anstatt im § 5 TMG geregelt. Obwohl dies nur eine redaktionelle Änderung ist, müssen Sie dennoch die Angaben in Ihrem Impressum aktualisieren. Wir empfehlen, künftig auf die Angabe des Paragrafen vollständig zu verzichten, um bei redaktionellen Anpassungen auf der sicheren Seite zu sein.
Datenschutzerklärung: Da Sie verpflichtet sind, in Ihrer Datenschutzerklärung auf die Rechtsgrundlagen zu verweisen, müssen Sie die Umbenennung des Gesetzes berücksichtigen. Ersetzen Sie daher in Ihrer Datenschutzerklärung den Verweis auf das TTDSG durch TDDDG.
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Impressum: Die Impressumspflicht ist nun im § 5 DDG anstatt im § 5 TMG geregelt. Obwohl dies nur eine redaktionelle Änderung ist, müssen Sie dennoch die Angaben in Ihrem Impressum aktualisieren. Wir empfehlen, künftig auf die Angabe des Paragrafen vollständig zu verzichten, um bei redaktionellen Anpassungen auf der sicheren Seite zu sein.
Datenschutzerklärung: Da Sie verpflichtet sind, in Ihrer Datenschutzerklärung auf die Rechtsgrundlagen zu verweisen, müssen Sie die Umbenennung des Gesetzes berücksichtigen. Ersetzen Sie daher in Ihrer Datenschutzerklärung den Verweis auf das TTDSG durch TDDDG.
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Aktualisiert am: 25/02/2025
Danke!