Cookie-Banner und Einwilligung – Was ist zu beachten?
Helpdesk: Cookie-Banner und Einwilligung – Was ist zu beachten?
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur technisch notwendige Cookies verwende?
Nein, ein Cookie-Banner ist in diesem Fall nicht erforderlich. Es genügt, in der Datenschutzerklärung über die Verwendung und Funktionsweise der Cookies zu informieren.
Wann ist eine Einwilligung für Cookies erforderlich?
Grundsätzlich sind gemäß Art. 5 Abs. 3 der E-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) alle Cookies einwilligungspflichtig, es sei denn, sie sind technisch notwendig.
Für technisch nicht notwendige Cookies kann eine Verarbeitung nur erfolgen, wenn:
✔ eine Einwilligung vorliegt, oder
✔ ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nachgewiesen werden kann.
Hinweis: Tracking-Cookies von Drittanbietern (z. B. für Werbung) lassen sich in der Regel nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen und erfordern eine Einwilligung.
Wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?
Wenn ein Cookie-Banner erforderlich ist, muss es folgende Anforderungen erfüllen:
✅ Klar und verständlich formuliert sein
✅ Zweck der Cookies angeben (z. B. „für Webanalyse“, „für personalisierte Werbung“)
✅ Opt-in-Funktion bieten (keine vorab angehakten Kästchen)
✅ Kein Zwang zur Zustimmung (Ablehnungsoption muss gleichwertig verfügbar sein)
✅ Keine Datenübermittlung an Dritte vor der Einwilligung
✅ Einfache Widerrufsmöglichkeit anbieten
✅ Datenschutzerklärung und Impressum müssen weiterhin zugänglich sein
Brauche ich immer ein Cookie-Banner?
Nicht unbedingt. Eine Einwilligung ist nur erforderlich, wenn:
• nicht-technisch notwendige Cookies gesetzt werden (z. B. Tracking, Werbung).
• personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen).
Wann ist kein Cookie-Banner erforderlich?
Ein Banner ist nicht notwendig, wenn:
✔ Nur technisch notwendige Cookies verwendet werden.
✔ Keine Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, außer zur Bereitstellung des gewünschten Dienstes.
Was sind „technisch notwendige“ Cookies?
Technisch notwendige Cookies sind zwingend erforderlich, damit eine Website korrekt funktioniert. Beispiele:
✔ Sitzungs-Cookies für Logins
✔ Warenkorb-Cookies im Online-Shop
✔ Sicherheits- oder Lastverteilungscookies
Nicht-technisch notwendige Cookies sind z. B.:
❌ Tracking- oder Analyse-Cookies
❌ Cookies für personalisierte Werbung
❌ Cookies von Drittanbietern (z. B. Google, Facebook, YouTube-Embeds)
Was passiert, wenn das Cookie-Banner nicht den Anforderungen entspricht?
Webseiten mit fehlerhaften oder nicht vorhandenen Cookie-Bannern riskieren:
⚠ Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände
⚠ Bußgelder durch Datenschutzbehörden
⚠ Verlust des Vertrauens der Nutzer
Fazit
🔹 Kein Banner nötig: Nur technisch notwendige Cookies → Datenschutzerklärung reicht aus.
🔹 Banner erforderlich: Technisch nicht notwendige Cookies → Einwilligung notwendig.
🔹 Gestaltung beachten: Zustimmung und Ablehnung müssen gleichwertig möglich sein, ohne Zwang oder manipulative Gestaltung („Dark Patterns“).
📌 Tipp: Vermeiden Sie unnötige Cookies und setzen Sie nur das ein, was wirklich gebraucht wird. Das spart Aufwand und macht die Einhaltung der DSGVO einfacher. 🚀
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur technisch notwendige Cookies verwende?
Nein, ein Cookie-Banner ist in diesem Fall nicht erforderlich. Es genügt, in der Datenschutzerklärung über die Verwendung und Funktionsweise der Cookies zu informieren.
Wann ist eine Einwilligung für Cookies erforderlich?
Grundsätzlich sind gemäß Art. 5 Abs. 3 der E-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) alle Cookies einwilligungspflichtig, es sei denn, sie sind technisch notwendig.
Für technisch nicht notwendige Cookies kann eine Verarbeitung nur erfolgen, wenn:
✔ eine Einwilligung vorliegt, oder
✔ ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nachgewiesen werden kann.
Hinweis: Tracking-Cookies von Drittanbietern (z. B. für Werbung) lassen sich in der Regel nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen und erfordern eine Einwilligung.
Wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?
Wenn ein Cookie-Banner erforderlich ist, muss es folgende Anforderungen erfüllen:
✅ Klar und verständlich formuliert sein
✅ Zweck der Cookies angeben (z. B. „für Webanalyse“, „für personalisierte Werbung“)
✅ Opt-in-Funktion bieten (keine vorab angehakten Kästchen)
✅ Kein Zwang zur Zustimmung (Ablehnungsoption muss gleichwertig verfügbar sein)
✅ Keine Datenübermittlung an Dritte vor der Einwilligung
✅ Einfache Widerrufsmöglichkeit anbieten
✅ Datenschutzerklärung und Impressum müssen weiterhin zugänglich sein
Brauche ich immer ein Cookie-Banner?
Nicht unbedingt. Eine Einwilligung ist nur erforderlich, wenn:
• nicht-technisch notwendige Cookies gesetzt werden (z. B. Tracking, Werbung).
• personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen).
Wann ist kein Cookie-Banner erforderlich?
Ein Banner ist nicht notwendig, wenn:
✔ Nur technisch notwendige Cookies verwendet werden.
✔ Keine Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, außer zur Bereitstellung des gewünschten Dienstes.
Was sind „technisch notwendige“ Cookies?
Technisch notwendige Cookies sind zwingend erforderlich, damit eine Website korrekt funktioniert. Beispiele:
✔ Sitzungs-Cookies für Logins
✔ Warenkorb-Cookies im Online-Shop
✔ Sicherheits- oder Lastverteilungscookies
Nicht-technisch notwendige Cookies sind z. B.:
❌ Tracking- oder Analyse-Cookies
❌ Cookies für personalisierte Werbung
❌ Cookies von Drittanbietern (z. B. Google, Facebook, YouTube-Embeds)
Was passiert, wenn das Cookie-Banner nicht den Anforderungen entspricht?
Webseiten mit fehlerhaften oder nicht vorhandenen Cookie-Bannern riskieren:
⚠ Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände
⚠ Bußgelder durch Datenschutzbehörden
⚠ Verlust des Vertrauens der Nutzer
Fazit
🔹 Kein Banner nötig: Nur technisch notwendige Cookies → Datenschutzerklärung reicht aus.
🔹 Banner erforderlich: Technisch nicht notwendige Cookies → Einwilligung notwendig.
🔹 Gestaltung beachten: Zustimmung und Ablehnung müssen gleichwertig möglich sein, ohne Zwang oder manipulative Gestaltung („Dark Patterns“).
📌 Tipp: Vermeiden Sie unnötige Cookies und setzen Sie nur das ein, was wirklich gebraucht wird. Das spart Aufwand und macht die Einhaltung der DSGVO einfacher. 🚀
Aktualisiert am: 25/02/2025
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