Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO - Häufig gestellte Fragen
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gibt Ihnen das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten. Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten:
- Kopien von Dokumenten: Das Auskunftsrecht umfasst nicht das Recht auf Kopien von Dokumenten, sondern auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die in diesen Dokumenten enthalten sind.
- Identitätsnachweis: Wir können Sie bitten, Ihren Identitätsnachweis zu erbringen, um sicherzustellen, dass wir die Auskunft an die richtige Person senden.
- Verweigerung der Auskunft: Wir können die Auskunft verweigern, wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist. In diesem Fall müssen wir Ihnen jedoch konkrete Gründe nennen.
- Fristen: Wir haben einen Monat Zeit, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. In komplexen Fällen kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden.
- Inhalt der Auskunft: Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten:
- Identität des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
- Verarbeitete Daten
- Zwecke der Verarbeitung
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Datenübermittlung in Drittländer
- Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
- Rechte der betroffenen Person
- Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge: Wir können Anträge ablehnen oder eine Kostenerstattungspflicht festsetzen, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv sind.
Kontakt: Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihr Auskunftsrecht geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.
Aktualisiert am: 15/02/2025
Danke!