Artikel über: Rechte der Betroffenen

Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO - Häufig gestellte Fragen

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gibt Ihnen das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten. Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten:

Kopien von Dokumenten: Das Auskunftsrecht umfasst nicht das Recht auf Kopien von Dokumenten, sondern auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die in diesen Dokumenten enthalten sind.
Identitätsnachweis: Wir können Sie bitten, Ihren Identitätsnachweis zu erbringen, um sicherzustellen, dass wir die Auskunft an die richtige Person senden.
Verweigerung der Auskunft: Wir können die Auskunft verweigern, wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist. In diesem Fall müssen wir Ihnen jedoch konkrete Gründe nennen.
Fristen: Wir haben einen Monat Zeit, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. In komplexen Fällen kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden.
Inhalt der Auskunft: Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten:

Identität des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
Verarbeitete Daten
Zwecke der Verarbeitung
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Datenübermittlung in Drittländer
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Rechte der betroffenen Person

Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge: Wir können Anträge ablehnen oder eine Kostenerstattungspflicht festsetzen, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv sind.

Kontakt: Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihr Auskunftsrecht geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.

Aktualisiert am: 15/02/2025

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