Artikel über: Rechte der Betroffenen

Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO - Häufig gestellte Fragen

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gibt Ihnen das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten. Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten:


  • Kopien von Dokumenten: Das Auskunftsrecht umfasst nicht das Recht auf Kopien von Dokumenten, sondern auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die in diesen Dokumenten enthalten sind.
  • Identitätsnachweis: Wir können Sie bitten, Ihren Identitätsnachweis zu erbringen, um sicherzustellen, dass wir die Auskunft an die richtige Person senden.
  • Verweigerung der Auskunft: Wir können die Auskunft verweigern, wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist. In diesem Fall müssen wir Ihnen jedoch konkrete Gründe nennen.
  • Fristen: Wir haben einen Monat Zeit, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. In komplexen Fällen kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden.
  • Inhalt der Auskunft: Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten:


  • Identität des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
  • Verarbeitete Daten
  • Zwecke der Verarbeitung
  • Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • Datenübermittlung in Drittländer
  • Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
  • Rechte der betroffenen Person


  • Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge: Wir können Anträge ablehnen oder eine Kostenerstattungspflicht festsetzen, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv sind.


Kontakt: Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihr Auskunftsrecht geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.

Aktualisiert am: 15/02/2025

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!