Auskunftsersuchen der Polizei - Was Sie beachten sollten
Wenn Sie ein Auskunftsersuchen der Polizei erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Identifizieren Sie den Anfragenden: Stellen Sie sicher, dass Sie den Anfragenden eindeutig identifizieren können. Verlangen Sie eine schriftliche Anfrage, wenn möglich.
Prüfen Sie die Rechtsgrundlage: Überprüfen Sie, ob die Polizei eine gültige Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen hat. Dies kann ein richterlicher Beschluss oder ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft sein.
Dokumentieren Sie den Vorgang: Dokumentieren Sie den gesamten Vorgang, einschließlich der Anfrage, der Prüfung und der Antwort.
Holen Sie sich Rat ein: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Auskunftsersuchen erfüllen sollten, holen Sie sich Rat bei Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt ein.
Berücksichtigen Sie die Datenminimierung: Stellen Sie sicher, dass Sie nur die Daten herausgeben, die für die Ermittlung tatsächlich erforderlich sind.
Informieren Sie den Betroffenen: Informieren Sie den Betroffenen über die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten, es sei denn, die Polizei erklärt, dass dies die Ermittlungsmaßnahmen gefährden würde.
Rechtsgrundlagen:
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Rechtliche Verpflichtung)
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse)
§ 24 BDSG (Übermittlung personenbezogener Daten an Strafverfolgungsbehörden)
Folgen einer unzulässigen Übermittlung:
Bußgeld nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Identifizieren Sie den Anfragenden: Stellen Sie sicher, dass Sie den Anfragenden eindeutig identifizieren können. Verlangen Sie eine schriftliche Anfrage, wenn möglich.
Prüfen Sie die Rechtsgrundlage: Überprüfen Sie, ob die Polizei eine gültige Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen hat. Dies kann ein richterlicher Beschluss oder ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft sein.
Dokumentieren Sie den Vorgang: Dokumentieren Sie den gesamten Vorgang, einschließlich der Anfrage, der Prüfung und der Antwort.
Holen Sie sich Rat ein: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Auskunftsersuchen erfüllen sollten, holen Sie sich Rat bei Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt ein.
Berücksichtigen Sie die Datenminimierung: Stellen Sie sicher, dass Sie nur die Daten herausgeben, die für die Ermittlung tatsächlich erforderlich sind.
Informieren Sie den Betroffenen: Informieren Sie den Betroffenen über die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten, es sei denn, die Polizei erklärt, dass dies die Ermittlungsmaßnahmen gefährden würde.
Rechtsgrundlagen:
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Rechtliche Verpflichtung)
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse)
§ 24 BDSG (Übermittlung personenbezogener Daten an Strafverfolgungsbehörden)
Folgen einer unzulässigen Übermittlung:
Bußgeld nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne helfen.
Aktualisiert am: 15/02/2025
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