Artikel über: Grundlagen des Datenschutzes

Auftragsverarbeitung nach DSGVO: Wann liegt sie vor?

Auftragsverarbeitung nach DSGVO: Wann liegt sie vor?


1. Was ist Auftragsverarbeitung?


Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Unternehmen eine andere Stelle hauptsächlich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt. Dies ist in Art. 4 Nr. 8 DSGVO definiert.


🔹 Wichtig: Die Datenverarbeitung muss im Mittelpunkt der Dienstleistung stehen – nicht nur ein Nebenaspekt sein.


2. Beispiele für typische Auftragsverarbeitung


Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, z. B.:


Lohn- & Gehaltsabrechnung durch externe Rechenzentren


Cloud-Computing mit personenbezogenen Daten (ohne inhaltlichen Zugriff des Anbieters)


Callcenter zur Kundenbetreuung (wenn es strikt nach Vorgaben arbeitet)


Datenerfassung, Digitalisierung & Archivierung


Externe Backup- und Datenspeicherung


Fernwartung & IT-Support, wenn personenbezogene Daten sichtbar sind


Messwerte-Erfassung in Mietwohnungen (z. B. Heizung, Strom, Wasser)


Visabeschaffung durch externe Dienstleister (Arbeitgeber übermittelt Beschäftigtendaten)


🚨 Folge: Bei Auftragsverarbeitung muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden.


3. Wann liegt KEINE Auftragsverarbeitung vor?


🚫 Eigene Verantwortung des Dienstleisters (keine Auftragsverarbeitung):


Berufsgeheimnisträger (z. B. Steuerberater, Anwälte, Ärzte)


Inkassobüros (wenn Forderung übertragen wurde)


Banken & Zahlungsdienstleister (z. B. für Überweisungen oder Betrugsprüfung)


Post- & Paketdienste (Transport von Sendungen mit Adressen)


Reisebüros & Hotelbuchungen (Direktvermittlung an Dienstleister)


Internetplattformen (z. B. Airbnb, eBay)


Detekteien & Sicherheitsdienste (eigene Ermittlungen, keine reine Datenverarbeitung)


💡 Regel: Wenn der Dienstleister eigenverantwortlich über die Datenverarbeitung entscheidet, handelt es sich nicht um eine Auftragsverarbeitung.


4. Grauzonen & Abgrenzung


📌 Beispiel 1: Ein IT-Dienstleister betreut die IT-Infrastruktur eines Unternehmens.


AVV nötig, wenn er Zugriff auf personenbezogene Daten hat (z. B. Fernwartung, Server-Hosting).


Kein AVV nötig, wenn er nur allgemeine Hardwarewartung ohne Datenzugriff durchführt.


📌 Beispiel 2: Ein Reinigungsdienst reinigt Büroräume, in denen personenbezogene Daten auf Schreibtischen liegen.


Kein AVV nötig, da keine bewusste Datenverarbeitung erfolgt.


📌 Beispiel 3: Ein externer Trainer erhält Teilnehmerlisten für ein Seminar.


Kein AVV nötig, da die Teilnehmerliste nur für organisatorische Zwecke genutzt wird.


5. Fazit: Wann ist ein AVV erforderlich?


🔍 Ja, wenn: Der Dienstleister wird primär mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.


🚫 Nein, wenn: Der Dienstleister die Daten nur hilfsweise nutzt oder eigene Entscheidungen trifft.


💡 Tipp: Unternehmen sollten vor einer Beauftragung genau prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) notwendig ist, um Datenschutzverstöße zu vermeiden! 🚀

Aktualisiert am: 25/02/2025

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